Text aus Uni Home - Studium - Deutsche Studieninteressierte

Text aus Uni Home - Studium:

Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen

Einstufung in ein höheres Fachsemester für deutsche und internationale Studieninteressierte (ausgenommen Human- und Zahnmedizin)

Für die die Einstufung in ein höheres Fachsemester (Einstufungsbescheinigung) und die Anerkennung bisher erbrachter Studienleistungen (Anerkennungsbescheid) ist das jeweilige Prüfungsamt zuständig.

Machen Sie sich unbedingt im Vorfeld mit dem Ablauf Anerkennungs- und Einstufungsprozess beim Einstieg in ein höheres Fachsemester vertraut und wenden sich rechtzeitig an das für Ihren gewünschten Studiengang zuständige Prüfungsamt.

Es werden nur Bescheinigungen akzeptiert, welche schlussendlich vom Prüfungsamt unterschrieben wurden.

War ein Studienbewerber bereits in demselben Studiengang an einer deutschen Hochschule eingeschrieben für den er an der Universität Rostock einen Einstieg in ein höheres Fachsemester anstrebt und ist dieser Studiengang an der Universität Rostock zulassungsbeschränkt, dann muss er sich für das Fachsemester bewerben für welches die fachliche Einstufung erfolgt. Nach erfolgreicher Bewerbung wird er dann in das auf sein bisheriges Fachsemester (an der bisherigen Hochschule) folgende Semester eingeschrieben (unabhängig von der leistungsmäßigen Einstufung).

Bitte beachten Sie, dass dies dazu führen kann, dass Sie in einem höheren Fachsemester eingeschrieben werden, als es Ihrer fachlichen Einstufung entspricht, was zu erheblichem Nachholbedarf im Studium führt. Beachten Sie in diesem Fall die Fristen der Prüfungsordnung.

Vorbehaltliche Bescheinigungen / noch nicht bewertete Studienleistungen können im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt werden, d. h. im aktuellen Semester belegte Studienleistungen können erst nach Abschluss der Prüfungsperiode angerechnet werden. Diese Anrechnung können Sie bis 10.03. (bei Bewerbung für das Sommersemester) bzw. bis 10.09. (bei Bewerbung für das Wintersemester) des Jahres zu Ihrer Bewerbung nachreichen.

Hinweise für Lehramtsstudiengänge

  • Studienbewerber für die Lehrämter an Grundschulen, Regionalen Schulen oder Gymnasien müssen für die Bewerbung bzw. Immatrikulation nur Anerkennungs-/Einstufungsbescheinigungen für die gewählten Unterrichtsfächer vorlegen. Eine Anerkennungs-/Einstufungsbescheinigung für Bildungswissenschaften ist nur beim Zentralen Prüfungsamt für Lehrämter (ZPA) einzureichen.
  • Studienbewerber für das Lehramt für Sonderpädagogik erhalten eine generelle Anerkennungs-/Einstufungsbescheinigung. Auch hier ist die Bescheinigung für Bildungswissenschaften nur beim ZPA einzureichen.
  • Ein Wechsel des Studiengangs oder Studienfachs im Rahmen eines Lehr­amts­studien­ganges gemäß der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge der Universität Rostock (RPO-LA) ist unzulässig, wenn es sich um einen zweiten oder weiteren Wechsel handelt und kein wichtiger Grund hierfür vorliegt (siehe dazu § 3, Abs. 6 der Rahmen­prüfungs­ordnung für die Lehr­amts­studien­gänge der Universität Rostock).
  • Bitte beachten Sie auch die Hinweise für Lehramtsstudiengänge zur Bewerbung im 1. Fachsemester bzw. zum Lehramtsstudium in unterschiedlichen Fachsemestern.